Die Entfernung von Webseiten und Bildern aus der Google Suche ist per Antrag direkt bei Google möglich. Der Antrag auf Löschung aus der Google Suche kann dabei von jedem - also auch von Ihnen - gestellt werden. Dafür ist lediglich ein normales Google-Konto erforderlich. Der Antrag wird dann zum jeweiligen Google-Konto zugehörig gespeichert, so dass darüber später der Status des Antrags jederzeit überprüft werden kann.


Über folgende Seiten erhalten Sie Informationen zum Antrag auf Entfernung veralteter oder gelöschter Informationen aus Google bzw. die Möglichkeit, den Antrag zu stellen:


Um einen Antrag auf Entfernung zu stellen, brauchen Sie lediglich ein Google-Konto. Sie müssen dazu nicht der Seitenbetreiber sein.


Es ist sinnvoll, dass Sie als Anbieter selbst die Anträge auf Entfernung stellen, da Sie für etwaige Rückfragen seitens Google der bessere Ansprechpartner sind. Als derjenige, der für die angezeigten Angebotsdaten selbst verantwortlich ist, können Sie in solch einem Fall zum Antrag direkt präzisere Auskunft geben.


Falls die Austragungen mit rechtlichem Hintergrund erfolgen, empfehlen wir, dass Nachweise dieser Löschungsbemühungen vorsorglich beispielsweise anhand von Bildschirmausdrucken (Screenshots) erstellt und archiviert werden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.